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Deutsche Organisation nichtkommerzieller Anhänger des lauteren Donaldismus

Satzung der
"Deutschen Organisation nichtkommerzieller Anhänger des lauteren Donaldismus"
(D.O.N.A.L.D.)

Stand: 07.04.2018

§ 1  
§ 1.1 Ziel der Organisation ist die Pflege, Förderung und Verbreitung donaldistischen Sinngutes.
§ 1.2 Hymne der Organisation ist das bekannte Lied "Der rührselige Cowboy".
§ 2 Organisationsform
§ 2.1 Mitglied kann jeder werden, der glaubhaft versichern kann, dass er sich den Grundlagen der Satzung unterwerfen wird, der auf dem Boden der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung (FDGO) steht und der als unbescholten im donaldistischen Sinn gilt. Der Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte sowie der bürgerlichen Ehrenrechte ist nicht erforderlich. Die Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Antrag mit unterzeichneter Aufnahmeerklärung auf den Formularen der Organisation voraus.
§ 2.2 Die Organisation ist nach dem Prinzip des donaldistischen Zentralismus aufgebaut; d.h. alle Würdenträger sind weisungsgebunden.
§ 2.3 Die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung (MV) wählt die Würdenträger und bringt bei Linienstreitigkeiten Abweichler auf die donaldistische Linie zurück.
§ 2.4 Sofern die Würdenträger nicht von der MV gewählt werden, ernennen sie sich selbst oder werden von einzelnen Mitgliedern gekürt.
§ 2.5 An der Spitze der Organisation steht die Präsidente. Ist sie männlichen Geschlechts, so ist die Bezeichnung "Präsiderpel" statthaft. Sie ist zuständig für die Wahrung der Organisationsehre, Einberufung und Leitung von Mitgliederversammlungen, Koordination der Ausschüsse und die Repräsentation.
§ 2.6 Ihr folgt der Zeremonienmeister. Er vertritt die Präsidente und geht ihr zur Hand. Besondere Aufgaben siehe § 6.
§ 2.7 Der Kassenwart lenkt die finanziellen Geschicke der Organisation und untersteht der Präsidente. Zack!
§ 2.8 Auf Antrag von mindestens 3,13% der Mitglieder wird eine außerordentliche MV einberufen.
§ 2.9 Präsidente, Zeremonienmeister und Kassenwart legen auf jeder MV Rechenschaft ab.
§ 2.10 Die MV setzt die Höhe des zu entrichteten monatlichen Mitgliedsbeitrages fest. Er wird zur Verwirklichung der in den §§ 3-6 spezifizierten Aktivitäten sowie für Verwaltungsarbeiten verwandt.
§ 2.11 Wer gegen den Donaldismus, die Satzung und alle anderen heiligen Grundwerte verstößt, kann ausgeschlossen werden.
§ 2.12 Wer gegen das allerheiligste Prinzip des nichtkommerzialistischen, lauteren Donaldismus verstößt, wird ausgeschlossen.
§ 2.13 Wer sich selbst zum Würdenträger dergestalt ernennt, dass die Gefahr eines Schismas entsteht, wird ausgeschlossen.
§ 2.14 Die MV ist beschlussfähig.
§ 2.15 Die MV kann alles Mögliche, auch Satzungsänderungen, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen. Ausgenommen sind solche Satzungsänderungen, die den Zweck der Organisation (§1.1) betreffen oder den Geist der Freiheitlich Donaldistischen Grundordnung verraten. Derartige Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Mitglieder.
§ 3 BafdoKug
§ 3.1 Es wird ein Beschaffungsausschuss für donaldistisches Kulturgut (BafdoKug) gewählt, dessen donaldistische Ehrenpflicht es ist, durch Zeitungsannoncen etc. donaldistische Reliquien, insbesondere alte Micky-Maus-Hefte, zu beschaffen, ggf. zu kaufen.
§ 3.2 Der BafdoKug besteht aus drei besonders ehrenwerten und extrem charakterfesten Mitgliedern der Organisation.
§ 3.3 Das Duck-Museum Storch verwaltet das nationale Zentralarchiv bis auf weiteres. Dieses wird mit den beschafften Reliquien vervollständigt.
Anm.: Das Duck-Museum Storch ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 3.4 Alle weiteren Reliquien werden nach dem Prinzip des nichtkommerzialistischen Donaldismus an interessierte Mitglieder vergeben.
§ 3.5 Die besonderen Beschaffungs- und Verteilungsmodalitäten werden in einer von den drei Trägern des BafdoKug zu erstellenden Verwaltungsverordnung zur reibungslosen Durchführung des BafdoKug (VerwVOreibglDurchfgdBafdoKug) geregelt.
§ 4 Zentralorgan
§ 4.1 DER DONALDIST (DD) ist das Zentralorgan der D.O.N.A.L.D.!
§ 4.2 Herausgeber des DD ist die Zentralreducktion des DD in Zusammenarbeit mit dem Kassenwart. Zack!
§ 5 Duck-Forschung
§ 5.1 Die Duck-Forschung ist eines der Hauptziele der Organisation.
§ 5.2 Jedes Mitglied ist aufgerufen, Duck-Forschung nach den Grundlagen des wissenschaftlichen Donaldismus-Barksismus zu betreiben und geeignete Arbeiten dem DD zur Veröffentlichung zu übergeben.
§ 5.3 Die Organisation ist bestrebt, den Donaldismus im Bildungswesen zu verankern.
§ 6 Organisationsleben
§ 6.1 Es finden Zeremonien unbegrenzten Ausmaßes statt. Die Ausrichtung derselben obliegt dem Zeremonienmeister.
§ 6.2 Es wird ein Ordensverleihungsausschuss (OVA) gebildet, der Orden an verdiente Donaldisten zu verleihen hat. Die Orden werden nach Gewicht verliehen oder händeweise verteilt.
§ 6.3 Dem OVA steht der Entenhausener Bürgermeister vor. Bei dessen Abwesenheit vertritt ihn ein Mitglied des OVA.
§ 6.4 Es wird ein Ehrenmitgliedsausschuß (EMA) gebildet, der Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten ernennt.
§ 6.5 Carl Barks ist Vorsitzender des EMA.
§ 6.6 Es sind weitere Ausschüsse zu bilden.
§ 6.7 Abgewirtschaftete Präsidenten haben im Falle ihres Abwirtschaftens Schwarze Suppe oder Pastinaken-Pudding (Pastinaca sativa; Hirschmöhre) zu verspeisen.
§ 6.8 Zur fachgerechten Rechtsverdrehung wird ein Justizrat ernannt. Dieser darf sich zur besseren Durchsetzung der donaldistischen Dogmen mit ehrfurchtsgebietenden Namen Entenhausener Jurisprudentien schmücken, wahlweise!?
§ 6.9 Es werden Schnellstrafen zur Durchsetzung donaldistischer Zielvorstellungen verhängt. Näheres regeln regionale Durchführungsbestimmungen (ReDuBes).
§ 7 Notwendige Satzungsergänzungen zum Zwecke der Eintragung der Organisation in das Vereinsregister
§ 7.1 Der Name der Organisation ist "Deutsche Organisation nichtkommerzieller Anhänger des lauteren Donaldismus", Kurzform: D.O.N.A.L.D.
§ 7.2 Sitz der D.O.N.A.L.D. ist Berlin
§ 7.3 Die D.O.N.A.L.D. soll im Vereinsregister eingetragen werden.
§ 7.4 Mitglieder können formlos zum Monatsende austreten.
§ 7.5 Die Präsidente ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Ist mehr als eine Präsidente zum Vorstand gewählt, so vertreten die Präsidenten die D.O.N.A.L.D. gemeinschaftlich.
§ 7.6 Einladungen zu Mitgliederversammlungen (MV) werden in der internen Zeitschrift "Mitteilungen für Mitglieder" (MifüMi) und der Webseite "donald.org" bekannt gemacht.
§ 7.7 Eintragungsrelevante Beschlüsse der MV werden protokolliert. Das Beschlussprotokoll wird von der Präsidente, die zum Beginn der MV noch im Amt war, unterzeichnet.
Zusätze zur Satzung der D.O.N.A.L.D.:
Zus. 1: Ein Kommerzialist ist u.a., wer daran interessiert ist, daß die Preise für Donaldistisches Kulturgut (DoKug) steigen!